Kein Osterfeuer im Garten

Die Frühjahrsarbeit im Garten bringt reichlich Gartenabfall mit sich. Und dann steht ja auch noch Ostern vor der Tür – bietet sich da nicht ein Osterfeuer an, um den Baum- und Strauchschnitt schnell und einfach los zu werden? Haus & Grund warnt davor: In der Regel ist es nicht erlaubt, Gartenabfälle zu verbrennen. Allerdings macht es Sinn, sich bei der Gemeindeverwaltung nach lokalen Regelungen zu erkundigen.

Die Frühjahrsarbeit im Garten bringt reichlich Gartenabfall mit sich. Und dann steht ja auch noch Ostern vor der Tür – bietet sich da nicht ein Osterfeuer an, um den Baum- und Strauchschnitt schnell und einfach los zu werden? Haus & Grund warnt davor: In der Regel ist es nicht erlaubt, Gartenabfälle zu verbrennen. Allerdings macht es Sinn, sich bei der Gemeindeverwaltung nach lokalen Regelungen zu erkundigen.

Berlin. Im Frühjahr fällt im Garten haufenweise Baum- und Strauchschnitt an. Eigentümer sollten jedoch nicht auf die Idee kommen, ein eigenes Osterfeuer im heimischen Garten zu entzünden, rät der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das ist in der Regel innerhalb geschlossener Ortschaften verboten.

Stattdessen sollte das Schnittgut gebündelt in einer öffentlichen Entsorgungseinrichtung, wie beispielsweise einem Wertstoffhof, entsorgt werden. Eine Alternative bieten derzeit die zahlreichen Osterfeuer, deren Betreiber die Gartenabfälle häufig sogar kostenlos abtransportieren.

Haus & Grund weist darauf hin, dass das Verbrennen von Pflanzenabfällen in den Ländern unterschiedlich geregelt ist. Zusätzlich können auch Gemeinden ergänzende Abfallsatzungen erlassen haben. Über die Regelungen im Einzelfall informieren die Gemeindeverwaltungen. Sollte das Verbrennen von Gartenabfällen ausnahmsweise erlaubt sein, ist darauf zu achten, Nachbarn durch Rauch und Geruch nicht zu belästigen oder zu gefährden.

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