Urteil im Raucher-Prozess: Mieter muss nicht ausziehen

Seit über 40 Jahren wohnt der starke Raucher Friedhelm Adolfs (78) in einer Mietwohnung in Düsseldorf. Im Jahr 2013 kündigte ihm seine Vermieterin fristlos: Der aus seiner Wohnung ins Treppenhaus ziehende Zigarettenrauch sei eine unzumutbare Belästigung der anderen Hausbewohner. Es kam zum Prozess. Am Mittwoch (28.09.2016) fiel das Urteil in dem aufsehenerregenden Rechtsstreit.

Seit über 40 Jahren wohnt der starke Raucher Friedhelm Adolfs (78) in einer Mietwohnung in Düsseldorf. Im Jahr 2013 kündigte ihm seine Vermieterin fristlos: Der aus seiner Wohnung ins Treppenhaus ziehende Zigarettenrauch sei eine unzumutbare Belästigung der anderen Hausbewohner. Es kam zum Prozess. Am Mittwoch (28.09.2016) fiel das Urteil in dem aufsehenerregenden Rechtsstreit.

Düsseldorf. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden: Der starke Raucher Friedhelm Adolfs darf in seiner Düsseldorfer Wohnung wohnen bleiben. Die Berufungskammer wies die Klage der Vermieterin auf Räumung und Herausgabe der Wohnung ab (Urteil vom 28.09.2016, Az.: 23 S 18/15). Zwar war es nach Ansicht des Gerichts tatsächlich zu Beeinträchtigungen durch Tabakgeruch im Hausflur gekommen. Die Richter waren allerdings bei der Vernehmung von 13 Zeugen nicht zu der Überzeugung gelangt, dass dafür eine Pflichtverletzung des Mieters verantwortlich war. Vielmehr könnten auch Raucher im Eingangsbereich des Hauses dafür verantwortlich gewesen sein, befand das Landgericht.

Voraussetzung für eine fristlose Kündigung wäre gewesen, dass der Mieter nachhaltig den Hausfrieden stört. In der Wohnung zu rauchen ist aber erlaubt – solange der Raucher dabei Rücksicht auf die anderen Hausbewohner nimmt. Die Vernehmung der Zeugen ergab jedoch keine Hinweise darauf, dass Adolfs nicht ausreichend gelüftet oder die Asche nicht ordnungsgemäß entsorgt hätte. Daher sahen die Richter die nötige Rücksichtnahme als gegeben an. Demnach ist es der Vermieterin zumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen.

Kein Präzedenzfall – es kommt auf die Rücksichtnahme an

Die vorsitzende Richterin machte deutlich, dass es sich bei dem Prozess nicht um einen Präzedenzfall handele. Da das Rauchen in der Wohnung erlaubt ist, solange Rücksicht auf die anderen Mieter genommen wird, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Rücksichtnahme ausreichend ist oder nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ließ das Gericht aber nicht zu. Der Vermieterin bleibt damit nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH). Beobachter halten es aber für unwahrscheinlich, dass es dazu kommt. Das Urteil wäre damit der Schlusspunkt eines dreijährigen Rechtsstreits. Der Mieter hatte zunächst vor dem Amtsgericht und dann auch vor dem Landgericht verloren. Der Bundesgerichtshof BGH hatte schließlich im Februar 2015 entschieden, dass der Fall vor dem Landgericht neu aufgerollt werden muss. Die Bundesrichter hatten dabei eine umfassende Beweisaufnahme angeordnet (Urteil vom 18.02.2015, Az.: VIII ZR 186/14).

 

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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