E-Auto-Ladestation für Zuhause: Fördertopf ist aufgebraucht

Mit dem Programm 440 unterstützt die KfW Eigentümer, Vermieter und Mieter dabei, die Stellplätze von Wohngebäuden mit Ladestationen für Elektroautos auszustatten. Der Zuschuss in Höhe von 900 Euro lockte so viele Antragsteller an, dass der Fördertopf inzwischen aufgebraucht ist. Ob und wenn ja in welchem Umfang das Programm fortgesetzt wird, ist derzeit noch nicht klar.

Mit dem Programm 440 unterstützt die KfW Eigentümer, Vermieter und Mieter dabei, die Stellplätze von Wohngebäuden mit Ladestationen für Elektroautos auszustatten. Der Zuschuss in Höhe von 900 Euro lockte so viele Antragsteller an, dass der Fördertopf inzwischen aufgebraucht ist. Ob und wenn ja in welchem Umfang das Programm fortgesetzt wird, ist derzeit noch nicht klar.

Frankfurt/Main. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat eine schlechte Nachricht für alle Eigentümer und Vermieter, die in ihrem Wohnhaus eine Ladestation für ein Elektromobil installieren möchten: Der Fördertopf ist aufgebraucht. Das Förderprogramm hatte sich großer Beliebtheit erfreut: Bundesweit konnten mit den Zuschüssen von 900 Euro pro Ladepunkt insgesamt 600.000 Wallboxes oder Ladesäulen gefördert werden.

Mit den Geldern wurden privat genutzte Stellplätze von Wohngebäuden mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge versorgt. Die Zuschüsse konnten selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Vermieter oder deren Mieter beantragen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften standen die Mittel zur Verfügung. Damit ist jetzt vorerst Schluss: Die KfW nimmt keine Anträge mehr entgegen.

Beliebte Zuschüsse: Bundesregierung prüft Fortsetzung

Laufende Anträge betrifft das aber nicht: Wer bereits einen Antrag gestellt hat, bekommt nach Angaben der KfW in den nächsten Tagen seine Antragsbestätigung, sofern die Förderbedingungen erfüllt sind. Für diese Antragsteller ist der Zuschuss dann reserviert. Wer die Antragsbestätigung schon erhalten hat, braucht sich erst Recht keine Sorgen mehr zu machen, der Zuschuss ist dann bereits reserviert.

Das Geld wird ausgezahlt, sobald der Einbau der Lademöglichkeit nachweislich erfolgt ist. Alle Eigentümer und Vermieter, die den Antrag erst noch stellen wollten, haben allerdings Pech. Sie können bis auf weiteres nicht zur Tat schreiten. Nach Angaben der KfW prüft die Bundesregierung derzeit, ob weitere Mittel zur Fortführung des Programms bereitgestellt werden können. Das Geld kommt aus dem Etat des Bundesverkehrsministeriums.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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