Kappungsgrenze für Mieten: Kritik an Verlängerungsplänen

Die Landesregierung plant eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung. Statt in bisher 59 Kommunen soll sie künftig noch in 37 Orten gelten. Dennoch: „Die abgesenkte Kappungsgrenze ist und bleibt kontraproduktiv“, warnt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Sein Landesverband spricht sich in einer Stellungnahme gegen die Verlängerung aus.

Die Landesregierung plant eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung. Statt in bisher 59 Kommunen soll sie künftig noch in 37 Orten gelten. Dennoch: „Die abgesenkte Kappungsgrenze ist und bleibt kontraproduktiv“, warnt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Sein Landesverband spricht sich in einer Stellungnahme gegen die Verlängerung aus.

Düsseldorf. Haus & Grund Rheinland Westfalen hat sich im Rahmen einer Verbändeanhörung gegen die geplante Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung ausgesprochen. Diese besagt: Im bestehenden Mietverhältnis darf der Vermieter die Miete binnen drei Jahren um maximal 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anpassen.

„Es geht hier um Mieten, die deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das kommt oft bei privaten Kleinvermietern vor, die ihre Mieten nicht regelmäßig anpassen, um ein gutes Verhältnis zu ihren Mietern zu pflegen“, erklärt Konrad Adenauer. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen warnt: „Gerade diese privaten Vermieter stehen für stabile Mieten. Die Kappungsgrenze bestraft sie dafür und zwingt sie zu regelmäßigen Mieterhöhungen.“

Mietsteigerungen seit Jahren geringer als Anstieg der Verbraucherpreise

So sind die Mieten in den letzten Jahren trotz abgesenkter Kappungsgrenze gestiegen wie zuvor. Die Zahlen dazu zeigen allerdings auch, dass es keine Mietenexplosion gegeben hat: „Der Anstieg der Nettokaltmieten liegt in NRW über die letzten 10 Jahre hinweg mit 11,9 Prozent deutlich unter dem Anstieg der Verbraucherpreise von 13,3 Prozent“, zitiert Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya aus Daten des statistischen Landesamtes IT.NRW.

Kritik gibt es auch an dem Gutachten, mit welchem die Landesregierung die Verlängerung der Verordnung begründet. Amaya listet in der Stellungnahme von Haus & Grund Rheinland Westfalen zahlreiche Schwachpunkte an dem Papier auf: „An keiner Stelle des Gutachtens wurde überprüft, ob tatsächlich die ermittelten Kriterien des Wohnungsmangels auf die Gesamtbevölkerung, die Mietwohnungen suchte, zugetroffen haben.“ Die neue Verordnung stünde mit diesem Gutachten also rechtlich auf wackeligen Füßen.

So kommt Adenauers Landesverband am Ende der Stellungnahme zu einem klaren Fazit: „Die Absenkung der Kappungsgrenze in den vergangenen fünf Jahren hat keinen Beitrag dazu geleistet, die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu fördern.“ Die Kappungsgrenzenverordnung trage zur Zurückhaltung von privaten und institutionellen Investitionen bei. „Dem dringend erforderlichen Neubau wird somit ein maßgeblicher Anreiz genommen.“ Daher sollte die Kappungsgrenze wie geplant zum 31. Mai 2019 auslaufen.

Die Stellungnahme von Haus & Grund Rheinland Westfalen finden Sie hier in voller Länge.

In den folgenden 37 Kommunen in Nordrhein-Westfalen soll die abgesenkte Kappungsgrenze nach den Plänen des NRW-Bauministeriums künftig gelten:

Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bornheim, Brühl,  Dortmund, Düsseldorf, Erkrath, Essen, Frechen, Hennef (Sieg), Hürth, Hilden, Kerpen, Kleve, Köln, Langenfeld (Rhld.), Leverkusen, Meerbusch, Mettmann, Monheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Münster (Westf.), Neuss, Overath, Paderborn, Ratingen, Rösrath, Sankt Augustin, Siegburg, Solingen, Troisdorf, Wesseling

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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