Mietendeckel in Berlin ist beschlossene Sache

Wer in Berlin Wohnraum vermietet, dem drohen jetzt herbe finanzielle Einschnitte. Das Abgeordnetenhaus hat den umstrittenen Mietendeckel beschlossen, obwohl Experten das Gesetz als verfassungswidrig einstufen. Der Berliner Beschluss ist ein verheerendes Signal an Investoren und droht Politikern in anderen Bundesländern Rückenwind für ähnliche Forderungen zu geben.

Wer in Berlin Wohnraum vermietet, dem drohen jetzt herbe finanzielle Einschnitte. Das Abgeordnetenhaus hat den umstrittenen Mietendeckel beschlossen, obwohl Experten das Gesetz als verfassungswidrig einstufen. Der Berliner Beschluss ist ein verheerendes Signal an Investoren und droht Politikern in anderen Bundesländern Rückenwind für ähnliche Forderungen zu geben.

Berlin. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat gestern (30. Januar 2020) den umstrittenen Mietendeckel beschlossen. Das Gesetz soll gleich nach seiner Verkündigung in Kraft treten und fünf Jahre lang gelten. Es friert alle Mieten auf ihrem derzeitigen Stand ein. Falls Mieter seit dem 18. Juni 2019 eine Mieterhöhung bekommen haben, gilt für sie die Miete, die sie zu diesem Stichtag noch zu zahlen hatten. Wenn Vermieter mehr Miete verlangen, drohen drakonische Strafen: Für diesen Fall ist ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro vorgesehen.

Zum Mietendeckel gehören außerdem Mietobergrenzen, die sich aus einer eigens festgelegten Mietentabelle ergeben. Sie orientiert sich ungefähr am völlig veralteten Mietspiegel aus dem Jahr 2013. Die Tabelle schreibt etwa vor, dass die Miete in einer zwischen 2003 und 2013 bezugsfertig gewordenen Wohnung mit Bad und Sammelheizung 9,80 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen darf. Wurde die Wohnung dagegen zwischen 1919 und 1949 fertig und verfügt weder über Sammelheizung, noch über ein eigenes Bad, sind maximal 4,59 Euro erlaubt.

Mietendeckel soll niedrigere Mieten erzwingen

Bei einer Wiedervermietung müssen die Vermieter sowohl die Obergrenze, als auch die bisher verlangte Miete einhalten. Falls die bisherige Miete weit unter der Obergrenze lag, ist eine höhere Miete bei der Wiedervermietung möglich. Die Erhöhung darf aber maximal einen Euro pro Quadratmeter betragen – unabhängig davon, wie weit die alte Bestandsmiete unter der Obergrenze gelegen hat.

Neun Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes bekommen diese Obergrenzen zusätzliche Bedeutung: Ab dann sind Mieten verboten, die mehr als 20 Prozent über dem Grenzwert liegen. Dabei ist die Obergrenze allerdings in guten Wohnlagen um 74 Cent pro Quadratmeter höher anzusetzen, in einfachen Wohnlagen um 28 Cent geringer. Im Klartext: Berlin verfolgt mit dem sogenannten Mietendeckel nicht nur das Ziel, weitere Mieterhöhungen zu verhindern, sondern es sollen auch Bestandsmieten gesenkt werden.

Für besonders moderne Ausstattung erlaubt das Gesetz etwas höhere Mieten. Nur wenn mindestens ein barrierefreier Aufzug, ein hochwertiger Bodenbelag in der Mehrheit der Zimmer, eine Einbauküche oder ein besonders hochwertiges Bad vorhanden ist, kann die Miete um einen Euro pro Quadratmeter über der Obergrenze liegen. Gänzlich ausgenommen vom Mietendeckel sind lediglich Sozialwohnungen – bei denen ohnehin eine Mietpreisbindung gilt –, Wohnheime und Neubauwohnungen, die ab dem 1. Januar 2014 bezugsfertig geworden sind.

Verfassungswidriges Gesetz mit schädlicher Wirkung

Die Berliner Opposition will gegen das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dabei wird nicht nur die nachträgliche Absenkung der Mieten als verfassungswidrig beanstandet. Das Land Berlin hat noch nicht einmal die Kompetenz, solch ein Gesetz zu erlassen. Schließlich ist das Mietrecht bereits durch Bundesgesetze geregelt – inklusive Mietpreisbremse. Selbst die Berliner Senatorin Katrin Lompscher (Linke) als Erfinderin des Mietendeckels bezeichnet ihn vorsichtig als „juristisches Neuland“.

Auch ein späteres Aus des Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht kann allerdings nicht verhindern, dass das Gesetz nun erst einmal in Kraft tritt und damit erheblichen Schaden für den Berliner Wohnungsmarkt verursachen wird. Investoren werden nicht mehr in Neubauten investieren, Eigentümer von Modernisierungen absehen. Die Wohnungsknappheit in Berlin wird damit verschärft und die Energiewende im Gebäudesektor abgewürgt. Das Beispiel Stockholm macht die Problematik deutlich: Dort gilt seit 1969 ein Mietendeckel, auf eine neue Wohnung wartet man im Schnitt 11 Jahre.

Hier finden Sie eine Stellungnahme von Haus & Grund zum Mietendeckel. Für den Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen richtete Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya deutliche Worte an die Politik: „Bekanntermaßen gibt es auch außerhalb Berlins Politiker, die Mietendeckel für erstrebenswert halten. Wir warnen die Politik in Bund und Ländern dringend davor, vergleichbare Regelungen in Betracht zu ziehen.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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