Mieterschutzverordnung: Was Vermieter in NRW jetzt wissen müssen

Das Land NRW hat seine Verordnungen zur Regulierung des Mietwohnungsmarktes in einer neuen sogenannten Mieterschutzverordnung zusammengefasst. Dadurch wurden bestehende Regelungen um 5 Jahre verlängert und ihr Geltungsbereich deutlich abgeändert. Zahlreiche Kommunen fielen aus Regelungen heraus oder bekamen neue hinzu. Hier finden Vermieter die Details.

Das Land NRW hat seine Verordnungen zur Regulierung des Mietwohnungsmarktes in einer neuen sogenannten Mieterschutzverordnung zusammengefasst. Dadurch wurden bestehende Regelungen um 5 Jahre verlängert und ihr Geltungsbereich deutlich abgeändert. Zahlreiche Kommunen fielen aus Regelungen heraus oder bekamen neue hinzu. Hier finden Vermieter die Details.

Düsseldorf. Seit gestern – dem 1. Juli 2020 – gilt in Nordrhein-Westfalen die Mieterschutzverordnung. Sie kombiniert die bisherige Mietpreisbegrenzungsverordnung (Mietpreisbremse) mit der Kappungsgrenzenverordnung und der Kündigungssperrfristverordnung. Alle drei Instrumente wurden damit also verlängert – allerdings mit jeweils deutlich veränderter Gebietskulisse. Wie bereits im Entwurf der Verordnung angekündigt, gilt die Mieterschutzverordnung in 18 Städten. Daran hat sich im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nicht geändert. Die Verordnung läuft bis zum 30. Juni 2025.

„Wir hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung ihr Versprechen einhält und die landesrechtlichen Verordnungen zum Mieterschutz aufhebt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart“, stellt Konrad Adenauer fest. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen ergänzt: „Die Mietpreisbremse wurde von 22 auf 18 Städte zurückgefahren. Das ist ein sehr zaghafter Schritt in die richtige Richtung.“ Es sei unverständlich, dass die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert wurde, obwohl ein Gutachten dem Land ihre Wirkungslosigkeit bescheinigt hatte und höchstens zwei weitere Jahre vorschlug.

In folgenden Kommunen gilt seit dem 1. Juli 2020 die Mieterschutzverordnung:

  • Alfter
  • Bad Honnef
  • Bergisch Gladbach
  • Bonn
  • Bornheim
  • Düsseldorf
  • Hennef (Sieg)
  • Köln
  • Königswinter
  • Leichlingen
  • Münster
  • Niederkassel
  • Pulheim
  • Rösrath
  • Siegburg
  • Telgte
  • Wachtberg
  • Wesseling

Mietpreisbremse gilt jetzt in 18 Städten in NRW

In Düsseldorf, Bonn, Köln, Siegburg und Münster ändert sich für Vermieter nichts: Hier gilt die Mietpreisbreme weiterhin. Aufatmen können die Vermieter in 17 Städten, in denen die Bremse jetzt nicht mehr gilt. Das sind Aachen, Bielefeld, Bocholt, Brühl, Erkrath, Frechen, Hürth, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Leverkusen, Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Paderborn, Ratingen, Sankt Augustin und Troisdorf.

„Für diese Kommunen bedeutet das aber nicht, dass der Mieterschutz abgeschafft worden wäre“, gibt Erik Uwe Amaya zu bedenken. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt: „Es gilt nach wie vor das Mietrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Hinzu kommt die mieterfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.“

Im Gegenzug fallen 13 Kommunen in NRW jetzt neu unter die Mietpreisbremse. Im Einzelnen sind das Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bornheim, Hennef (Sieg), Königswinter, Leichlingen, Niederkassel, Pulheim, Rösrath, Wachtberg, Wesseling und Telgte. Dort darf bei einer Neuvermietung jetzt nur noch eine Miete verlangt werden, die maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Abgesenkte Kappungsgrenze gilt jetzt in 18 Kommunen in NRW

In allen 18 Kommunen, in denen nun die Mietpreisbremse gilt, greift außerdem ab sofort auch die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze für Mietanpassungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete im laufenden Mietverhältnis innerhalb von drei Jahren. Das bedeutet gegenüber der bisherigen Kappungsgrenzenverordnung auch für die abgesenkte Kappungsgrenze eine deutliche Veränderung der Gebietskulisse.

Gegenüber der bisherigen Situation entfällt die strenge Kappungsgrenze in 25 von bisher 37 Kommunen. Das vergrößert die Spielräume der Vermieter in Aachen, Bielefeld, Bochum, Brühl, Dortmund, Erkrath, Essen, Frechen, Hilden, Hürth, Kerpen, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Leverkusen, Meerbusch, Mettmann, Monheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Overath, Paderborn, Ratingen, Sankt Augustin, Solingen und Troisdorf.

Abgesenkte Kappungsgrenze mit deutlich veränderter Gebietskulisse

Zugleich gilt die abgesenkte Kappungsgrenze nunmehr neu in 6 Kommunen, wo sie bislang nicht griff. Betroffen sind Königswinter, Leichlingen, Niederkassel, Pulheim, Wachtberg und Telgte. Für Vermieter in 12 Kommunen ändert sich dagegen nichts. Sie mussten bisher bereits die abgesenkte Kappungsgrenze beachten und müssen dies auch in Zukunft tun. Das gilt für Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Bornheim, Düsseldorf, Hennef (Sieg), Köln, Münster, Rösrath, Siegburg und Wesseling.

„Es ist bedauerlich, dass die Kappungsgrenzenverordnung nicht aufgehoben worden ist, wie es die Landesregierung versprochen und im Koalitionsvertrag vereinbart hatte“, kommentiert Erik Uwe Amaya die Veränderungen. Er betont: „Die abgesenkte Kappungsgrenze galt ursprünglich in 59 Kommunen, die schwarz-gelbe Koalition hat sie dann letztes Jahr auf 37 begrenzt und nun noch weiter auf 18 verringert. Das ist immerhin ein spürbarer Fortschritt.“

Kündigungssperrfrist soll selbstnutzende Eigentümer verdrängen

Wie eingangs erwähnt lebt auch die Kündigungssperrfristverordnung in der neuen Mieterschutzverordnung weiter. „Für manche Käufer von Eigentumswohnungen wird es dadurch fünf Jahre dauern, bis sie selbst in ihr Eigentum einziehen können. Damit sollen Selbstnutzer gezielt vom Wohnungsmarkt verdrängt werden“, kritisiert Amaya und hält dagegen: „Die gesetzlichen drei Jahre würden völlig ausreichen. Wer ins Eigentum zieht, macht außerdem eine Mietwohnung frei und entlastet damit den Mietwohnungsmarkt.“

Auch die Kündigungssperrfrist gilt ab jetzt in den 18 Kommunen, in denen Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze gelten. Damit wurden die Eigentümer in 27 Kommunen von der strengen Sperrfrist befreit. Im Einzelnen sind das Aachen, Bedburg-Hau, Bottrop, Dortmund, Drensteinfurt, Emmerich am Rhein, Hattingen, Herzogenrath, Kerken, Kranenburg, Langenfeld (Rheinland), Leopoldshöhe, Leverkusen, Lindlar, Mettmann, Monheim am Rhein, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkrüchten, Ostbevern, Paderborn, Ratingen, Rheinbach, Roetgen, Waltrop, Weilerswist, Willich, Würselen.

NRW-Landesregierung setzt Wahlversprechen nur teilweise um

In einem Punkt wurde das Wahlversprechen und die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag voll umgesetzt: Die Umwandlungsverordnung – welche die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren sollte – ist bereits zum 28. März 2020 ausgelaufen und im Zuge der Mieterschutzverordnung auch nicht erneuert worden. Sie wurde bislang auch nur in zwei NRW-Kommunen genutzt – und selbst dort gab es nie eine Veranlassung zu ihrer Anwendung.

Haus & Grund Rheinland Westfalen hatte sich im Vorfeld an den Anhörungen zur Reform der landesrechtlichen Verordnungen zum Mietrecht beteiligt – sowohl im Landtag, als auch im NRW-Bauministerium. Dabei hat der Landesverband klar für die Interessen der Vermieter Stellung bezogen und auf eine Umsetzung des Koalitionsvertrages gedrungen. Die Stellungnahmen finden Sie unten zum Herunterladen und nachlesen. Hilfe und Beratung rund um die neuen Gegebenheiten vor Ort und den Umgang damit finden Vermieter im Ortsverein von Haus & Grund.

Stellungnahme ministerielles Anhörungsverfahren

Stellungnahme Sachverständigenanhörung Bauausschuss

Ein Statement von Erik Uwe Amaya zur neuen Mieterschutzverordnung in der WDR 5-Sendung „Westblick“ können Sie hier anhören.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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