WEG-Verwalter setzt Eigentümer-Beschluss nicht um – was tun?

Es ist ein leidiges Thema, das viele Wohnungseigentümer kennen: Streit mit dem WEG-Verwalter, zum Beispiel über falsche Abrechnungen oder nicht durchgeführte Beschlüsse. Wie kann man sich wehren? Darf ein einzelner Eigentümer individuell gegen den Verwalter klagen? Damit hat sich jetzt der Bundesgerichtshof beschäftigt und klargestellt, dass Eigentümer weitreichende Möglichkeiten haben.

Es ist ein leidiges Thema, das viele Wohnungseigentümer kennen: Streit mit dem WEG-Verwalter, zum Beispiel über falsche Abrechnungen oder nicht durchgeführte Beschlüsse. Wie kann man sich wehren? Darf ein einzelner Eigentümer individuell gegen den Verwalter klagen? Damit hat sich jetzt der Bundesgerichtshof beschäftigt und klargestellt, dass Eigentümer weitreichende Möglichkeiten haben.

Karlsruhe. Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist verpflichtet, die Beschlüsse der Gemeinschaft durchzuführen. Jeder Einzeleigentümer hat persönlich einen Anspruch darauf, dass der WEG-Verwalter dieser Pflicht nachkommt. Diesen Anspruch kann der Eigentümer notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Das hat der Bundesgerichtshof in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung klargestellt (Urteil vom 15.02.2019, Az.: V ZR 71/18).

Geklagt hatten einige Wohnungseigentümer. Die Jahresabrechnungen für die Jahre 2009-2012 wiesen Fehler auf. Deswegen wollten die Eigentümer den damaligen Verwalter darauf verklagen, die Abrechnungen zu korrigieren. Um das Vorhaben in die Tat umzusetzen, beschloss die Eigentümerversammlung: Der neue Verwalter soll seinen Vorgänger im Namen der WEG verklagen. Dem kam der WEG-Verwalter allerdings nicht nach.

Auch eine schriftliche Aufforderung durch einen Rechtsanwalt konnte daran nichts ändern. Mehrere Einzeleigentümer der Gemeinschaft sahen daher keinen anderen Ausweg, als den aktuellen Verwalter selbst zu verklagen – mit einem Gerichtsurteil wollten sie ihn dazu zwingen, den Beschluss der Eigentümerversammlung umzusetzen. Dazu bequemte sich der WEG-Verwalter dann tatsächlich, nachdem die Klage gegen ihn erhoben worden war.

Beschluss nicht umgesetzt: Einzeleigentümer kann Verwalter verklagen

Alles geregelt, sollte man meinen. Die Eigentümer erklärten ihre Klage gegen den aktuellen Verwalter für erledigt. Doch der Verwalter widersprach. Er war davon überzeugt, die Wohnungseigentümer hätten gar keinen individuellen Anspruch darauf gehabt, dass der Beschluss durchgeführt wird. Die Sache ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), doch die Eigentümer waren am Ende erfolgreich.

Die Bundesrichter urteilten: Vor Erhebung der Klage gegen den ehemaligen Verwalter war die Klage der Eigentümer gegen den aktuellen Verwalter tatsächlich begründet. Die Richter stellten klar, dass jeder Einzeleigentümer persönlich einen Anspruch auf die Durchführung von Beschlüssen der Gemeinschaft hat. Nötigenfalls kann ein Wohnungseigentümer diesen Anspruch auch mit einer Klage vor Gericht durchsetzen.

Tipps: Was tun bei Ärger mit dem WEG-Verwalter?

Streit mit dem WEG-Verwalter ist kein seltenes Thema. Immer wieder beschäftigen sich die Gerichte mit solchen Fällen. Was können Eigentümer tun, um vorzubeugen? Woran erkennt man einen guten Verwalter? Und wie gelingt ein Wechsel des Verwalters, wenn man doch an den Falschen geraten ist? Darüber hat das ZDF am Montag (13. Mai) ausführlich berichtet – der Vizepräsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Dr. Johann Werner Fliescher, gab Expertentipps im Studio. Die Sendung können Sie sich hier ansehen.

Wer in Ruhe etwas zum Thema nachlesen will, kann auf das Buch „Streit mit dem WEG-Verwalter“ zurückgreifen. Es ist bei der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH erhältlich. Für den konkreten Einzelfall gilt natürlich außerdem, was das ZDF empfohlen hat: Eigentümer sollten sich an den örtlichen Haus & Grund-Verein wenden. Dort bekommen Sie als Mitglied eine individuelle und rechtlich fundierte Beratung durch Fachanwälte.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

zurück zum News-Archiv