Wohnkostenbericht

NRW-Wohnkostenbericht 2024

Der NRW-Wohnkostenbericht geht weiter…

Auch im Jahr 2024 wird Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN wieder einen NRW-Wohnkostenbericht veröffentlichen. Dabei freuen wir uns auch über Ihre Mithilfe! Sie besitzen eine Immobilie und haben Interesse, an unserer Befragung für den NRW-Wohnkostenbericht 2024 teilzunehmen?

Dann laden Sie sich den

Erhebungsbogen

herunter und speichern Sie Ihn auf Ihrem Computer ab. Öffnen Sie den Bogen mit dem AdobeReader und füllen Sie ihn gleich am PC aus. Speichern Sie den ausgefüllten Bogen ab und senden Sie uns den Bogen als Dateianhang per E-Mail zu!

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich der Erhebungsbogen nur dann am PC ausfüllen lässt, wenn Sie die Datei vorher auf Ihren Rechner herunterladen. Wenn die Datei nur im Browser geöffnet wird, kann sie nicht ausgefüllt werden.

Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN
Aachener Str. 172
40223 Düsseldorf

Fax: 02 11 / 416 317 – 89

info(a)hausundgrund-verband.de

Stichwort: NRW-Wohnkostenbericht 2024

Hinweis für Einsender mit größeren Beständen

Anstelle des Erhebungsbogens im PDF-Format können Sie sich auch die unten stehende Excel-Datei herunterladen und sie uns ausgefüllt zurücksenden.

 

NRW-Wohnkostenbericht 2023

Mit dem vorliegenden NRW-Wohnkostenbericht 2023 hat Haus & Grund Rheinland Westfalen untersucht, wie sich die Nettokaltmieten und die Betriebskosten im Zeitraum 2021-2022 entwickelt haben. Eines sei aus unserem Bericht vorweg genommen: Die Betriebskosten sind deutlich stärker gestiegen als die Kaltmieten, deren Anstieg weit hinter der Inflationsrate zurückblieb. Damit verstärkte sich ein seit Jahren bestehender Trend.

Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass nicht die privaten Vermieter, sondern vielmehr die Politik mit neuen belastenden Maßnahmen die großen Kostentreiber sind. Schon der Wohnkostenbericht 2014 hatte ergeben, dass rund 70 Prozent der Betriebskosten allein durch politische Entscheidungen wie Gesetze, Verordnungen oder Satzungen beeinflusst sind. Die Belastungen treffen dabei Mieter wie selbstnutzende Eigentümer gleichermaßen. Statt einer Mietpreisbremse sollte eher eine Betriebskostenbremse bei allen neuen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen gefordert werden.

Die Daten im vorliegenden Bericht basieren hierbei nicht auf Angebotsmieten von Online-Immobilienportalen. Für den NRW-Wohnkostenbericht hat Haus & Grund Rheinland Westfalen seine 108.000 Mitglieder nach den Kaltmieten und Nebenkosten ihrer Wohnungen befragt. Dabei wurden sowohl vermietete als auch selbstgenutzte Wohneinheiten mit einbezogen. Die Studie berücksichtigte all jene Kostenpunkte, die ein Vermieter über die Betriebskostenabrechnung auf seine Mieter umlegen darf.

Haus & Grund Rheinland Westfalen bedankt sich an dieser Stelle außerordentlich bei den Haus & Grund-Mitgliedern, die an dieser Befragung teilgenommen haben.