Meldung des Tages Haus & Grund und GdW nehmen nicht am Wohngipfel teil

Deutschland braucht ein neues Versprechen für bezahlbares Wohnen, doch die Politik der Bundesregierung lässt ernst zu nehmende Maßnahmen vermissen. Der heutige (25. September 2023) Wohngipfel von Bundeskanzler Scholz will eine Erfolgsbilanz für das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum ziehen, obwohl es keine ernsthaften Erfolge gibt. Haus & Grund spielt da nicht mit. mehr…

Aktuelle Meldungen
20.05.2014

Mietspiegel der Stadt Kerpen Der Mietspiegel der Stadt Kerpen liegt vor und kann in der Geschäftsstelle von Haus und Grund Kerpen, Heerstr. 123 in Kerpen-Türnich zum Preis von 3,50 Euro erworben werden. mehr…


22.09.2023 Straßenausbaubeiträge: Gesetzliche Abschaffung freut Eigentümer

Das NRW-Kabinett hat jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von den Anliegern aus dem Kommunalabgabengesetz (KAG) streicht. Das ist gestern (21. September 2023) bekannt geworden. Die Grundeigentümer im Land sind erleichtert, Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt die konsequente Maßnahme. mehr…


21.09.2023 Frist für hydraulischen Abgleich bei Mehrfamilienhäusern endet bald

Die angespannte Versorgungslage beim Gas hat den Gesetzgeber letztes Jahr dazu veranlasst, eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen zu erlassen, die sogenannte EnSimiMaV. Sie verpflichtet Eigentümer zu einer Heizungsüberprüfung und ggf. auch einem hydraulischen Abgleich ihrer Heizungsanlagen. Die Frist endet bald. mehr…


20.09.2023 Immobilie verkaufen: Wie umfassend müssen Käufer informiert werden?

Der Verkäufer einer Immobilie muss den Kaufinteressenten über Fakten zum Objekt aufklären, welche für die Kaufentscheidung wichtig sind. Dazu gehören zum Beispiel Beschlüsse der Eigentümerversammlung über anstehende Sanierungsmaßnahmen. Aber reicht es, diese Unterlagen kurz vor Vertragsabschluss in einem virtuellen Datenraum hochzuladen? mehr…


19.09.2023 Erlaubte Miete bei Mietpreisbremse: Kann es auch auf die Vor-Vormiete ankommen?

Die Mietpreisbremse erlaubt bei Neuvermietung eine Miete, die maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ausnahme: Wenn der Vormieter schon vorher eine höhere Miete gezahlt hat, gilt diese. Doch was ist, wenn schon die Vormiete gegen die Mietpreisbremse verstoßen hat? Gilt dann etwa die Vor-Vormiete? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt geklärt. mehr…


weitere Meldungen

NRW-Wohnkostenbericht 2022

Wohnkosten: Wie teuer ist das Wohnen in NRW für Eigentümer und Mieter? mehr

Landesverbandstag 2023

Landesverbandstag 2023: Hier finden Sie alle Highlights, Videos, Fotos und mehr

Parlamentarischer Abend: Die Höhepunkte vom 5. April 2022 im Video mehr