Testament
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht. Ohne Testament gilt in Deutschland automatisch die gesetzliche Erbfolge. Wer sicherstellen möchte, dass bestimmte Personen oder Organisationen erben oder wer Erbstreitigkeiten vermeiden möchte, sollte ein Testament rechtzeitig verfassen. Auf dieser Seite erfahren Sie einfach und verständlich, wie Sie ein Testament erstellen, welche Formen es gibt und was Sie beachten sollten.
Warum ist ein Testament wichtig?
Mit einem Testament können Sie:
- frei bestimmen, wer erben soll,
- festlegen, wer nicht von Ihnen erben soll,
- Personen bedenken, die gesetzlich nicht erbberechtigt wären,
- Erbstreitigkeiten vermeiden,
- und im besten Fall Steuern sparen.
Ein Testament sorgt also für Klarheit und Sicherheit – sowohl für Sie als auch für Ihre Familie.
Welche Formen des Testaments gibt es?
Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, ein Testament wirksam zu errichten.
1. Eigenhändiges Testament
Sie können ein Testament wirksam handschriftlich verfassen. Hierbei ist es wichtig, dass das gesamte Testament vom Anfang bis zum Ende handschriftlich niedergeschrieben ist. Das Testament muss mit Datum und Unterschrift versehen werden. Darüber hinaus sollte das Testament eine Überschrift (z.B. „Testament“ oder „mein letzter Wille“) haben. Insgesamt sollte auf eine klare und deutliche Formulierung geachtet werden, um spätere Streitigkeiten über die Auslegung des Erblasserwillens zu vermeiden.
Bei der richtigen Formulierung eines individuellen Testamentes können auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte behilflich sein. Wenden Sie sich hierzu gerne an die Partneranwälte des Haus- und Grundbesitzervereins Kerpen und Umgebung e.V.
2. Notarielles Testament
Alternativ kann ein Testament über einen Notar erstellt werden. Dies bietet sich regelmäßig an, wenn keine Möglichkeit besteht, ein Testament handschriftlich zu verfassen. Dies kann beispielsweise aufgrund des Alters, einer Erkrankung oder der sonst fehlenden Möglichkeit, zu schreiben, sinnvoll sein.
In diesem Fall beurkundet der Notar den letzten Willen, sodass lediglich eine Unterschrift zu leisten ist. Bei der Errichtung eines notariellen Testamentes fallen Notarkosten an, die sich grundsätzlich nach dem Vermögen des Testators richten.
Ehegattentestament
In Deutschland ist es (im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern) möglich, dass Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam ein Testament erstellen. Hierzu müssen die Ehegatten sich auf einen gemeinsamen letzten Willen einigen und diesen niederschreiben. Ein Ehegatte muss hierzu das gesamte Testament handschriftlich verfassen. Beide Ehegatten, müssen das Testament mit Ort und Datum versehen und es unterschreiben.
Das gemeinschaftliche Testament bietet die Möglichkeit, die Erbfolge für den ersten, sowie für den zweiten Erbfall der Ehegatten anzuordnen. So legen viele Ehegatten beispielsweise fest, dass zunächst der überlebende Ehegatte und später die gemeinsamen Kinder erben.
Besondere Vorsicht ist jedoch geboten in Bezug auf die Erbschaftssteuer. Durch die häufig gewählte Konstruktion des sogenannten Berliner Testamentes (zunächst erbt der überlebende Ehegatte und später die Kinder) werden die Steuerfreibeträge häufig nicht ausgeschöpft.
Darüber hinaus sollten weitere klare Anordnungen aufgenommen werden, z.B. ob beispielsweise der überlebende Ehegatte nach dem Tod des zuerstversterbenden Ehegatten noch Abänderungen vornehmen darf (sog. Wechselbezüglichkeit).
Was sollte/kann im Testament stehen?
Ein Testament sollte klar und eindeutig formuliert werden. Typische Inhalte sind:
- Bestimmung der Erben und deren Erbquoten
- Ausschluss bestimmter Personen
- Regelungen zu Vermächtnissen (z. B. einzelne Gegenstände oder Geldbeträge)
- Steuerliche Optimierung durch geschickte Anordnungen (z.B. Steuervermächtnis)
- Teilungsanordnungen, um eine Aufteilung von Nachlassgegenständen unter den Erben zu regeln
- Benennung eines Testamentsvollstreckers, der den Nachlass abwickelt
Wie kann man häufige Fehler beim Testament vermeiden?
- Unklare Formulierungen führen oft zu Streit
- Das Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden
- Änderungen sollten ebenfalls schriftlich festgehalten und eindeutig datiert werden
- Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf oder hinterlegen Sie es beim Amtsgericht oder Notar
Wie sollte man ein Testament richtig aufbewahren?
Wenn Sie ein Testament verfasst haben, ist dies ab der Fertigstellung wirksam. Eine besondere Aufbewahrung oder Bekanntgabe ist für die Wirksamkeit nicht erforderlich. Dennoch ist es empfehlenswert, einen besonders sicheren Ort für die Verwahrung des Testamentes zu wählen.
Grundsätzlich können Sie das Testament daher bei sich zu Hause aufbewahren oder einer Vertrauensperson (z.B. dem vorgesehenen Erben) anvertrauen.
Die sicherste Variante ist sicherlich, das Testament beim örtlichen Amtsgericht in amtliche Verwahrung zu geben. Hierzu können Sie mit Ihrem original Testament beim Amtsgericht vorstellig werden und um die Hinterlegung bitten. Für die Hinterlegung benötigt das Gericht eine Abschrift der Geburtsurkunde und bei Ehegatten der Heiratsurkunde. Im Erbfall wird das Testament automatisch eröffnet.
Achten Sie darauf, dass eine Entnahme aus der amtlichen Verwahrung einem Widerruf des Testamentes gleichkommen kann. Von der Aufbewahrung in einem Bankschließfach wird abgeraten, da die Erben ohne weiteres keinen Zugang zum Schließfach haben und keine Kenntnis vom Testament erhalten.
Kann man ein Testament ändern oder widerrufen?
Ein Testament ist nicht endgültig. Sie können es jederzeit:
- ändern (z. B. durch ein neues Testament),
- oder widerrufen (z. B. durch Vernichtung der Urkunde).
- Ein Ehegattentestament kann nur gemeinsam oder unter Beachtung besonderer Vorschriften einseitig widerrufen werden.
Ein neues Testament ersetzt automatisch alle vorherigen, sofern es eindeutig formuliert ist.
Fazit: Mit einem Testament Klarheit schaffen
Ein Testament gibt Ihnen die Freiheit, den eigenen Nachlass nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Es vermeidet Unsicherheiten und Streitigkeiten und gibt Ihren Angehörigen Sicherheit. Außerdem können individuelle Gestaltungen vorgenommen werden, mit denen erhebliche Steuern gespart werden können.
Wer unsicher ist oder komplexe Regelungen treffen möchte, sollte die Hilfe eines Fachmanns in Anspruch nehmen. Hierzu stehen Ihnen die Partneranwälte des Haus- und Grundbesitzervereins Kerpen und Umgebung e.V. gerne zur Verfügung.