Übertragung zu Lebzeiten – Schenken statt vererben

Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten wird immer beliebter. Ob Immobilien, Geldvermögen oder Unternehmensanteile – wer frühzeitig plant, kann Steuern sparen, Streitigkeiten vermeiden und seine Nachfolge klar regeln.
 

Warum Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen?

Eine rechtzeitige Übertragung hat viele Vorteile:

  • Steuerliche Entlastung durch die Nutzung der Freibeträge
  • Mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten
  • finanzielle Unterstützung für den Beschenkten schon zu Lebzeiten
  • Flexible Gestaltung, zum Beispiel mit Nießbrauchrecht oder Wohnrecht für den Schenkenden
     

Welche steuerlichen Vorteile hat eine Schenkung?

Schenkungen und Erbschaften werden steuerlich ähnlich behandelt. Ein Vorteil bei einer Übertragung zu Lebzeiten liegt darin, dass Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Aktuell gelten folgende steuerlichen Freibeträge:

  • Ehepartner / eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 € pro Elternteil
  • Enkelkinder: 200.000 €
  • Andere Personen: 20.000 €

Beispiel:

Schenken Eltern ihrem Kind zu Lebzeiten eine Immobilie im Wert von 400.000 €, fällt keine Schenkungssteuer an. Nach 10 Jahren kann derselbe Betrag erneut steuerfrei übertragen werden. Darüber hinaus können im Rahmen einer lebzeitigen Übertragung zahlreiche Gegenrechte vereinbart werden. Zu den wichtigsten Rechten gehören das Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht. In diesem Rahmen behält der Schenker sich vor, die Immobilie lebzeitig zu bewohnen oder sie darüber hinaus auch vermieten zu können.

Diese Gegenrechte werden im Rahmen der steuerlichen Bewertung der Schenkung je nach Alter des Schenkers in Abzug gebracht und verringern so den Schenkungswert. Durch rechtzeitige Planung können so große Vermögenswerte steuerfrei übertragen werden.
 

Schenkung, Testament oder Vorsorgevollmacht – was brauche ich?

  • Schenkung zu Lebzeiten: Vorteilhaft, wenn man aktiv gestalten, Freibeträge nutzen und Streitigkeiten vermeiden möchte.
  • Testament: Regelt die Verteilung erst nach dem Tod. Steuerliche Vorteile lassen sich hier nicht mehrfach nutzen.
  • Vorsorgevollmacht: Regelt, wer sich um sie kümmert und wer Entscheidungen in Ihrem Namen trifft, wenn sie selbst krankheits- oder altersbedingt hierzu nicht mehr in der Lage sind.

In vielen Fällen ist eine Kombination aus Schenkung zu Lebzeiten und einem Testament der beste Weg. Dazu sollte eine individuelle Vorsorgevollmacht errichtet werden, um die Regelungen lebzeitig wirksam umsetzen zu können und eine gesetzliche Betreuung zu verhindern.
 

Was sollte man bei einer Schenkung beachten?

  • Beachten Sie die möglicherweise anfallende Schenkungssteuer oder vermeiden Sie diese durch geschickte Gestaltung.
  • Eine Schenkung ist bindend und lässt sich später nur schwer rückgängig machen. Hierzu sollten Rückforderungsklauseln in den Vertrag aufgenommen werden.
  • Lassen Sie sich vor der Übertragung unbedingt von einem Fachmann (z.B. Fachanwalt für Erbrecht) beraten.
  • Denken Sie an mögliche Pflichtteilsansprüche anderer Erben.
  • Verbinden Sie die Schenkung mit einer passenden Vorsorgevollmacht.
     

Fazit: Frühzeitige Planung lohnt sich

Die Übertragung von Immobilien und Vermögen zu Lebzeiten ist ein wirkungsvolles Mittel, um Steuern zu sparen und die eigene Nachfolge klar zu regeln. Je früher Sie planen, desto größer sind die Gestaltungsmöglichkeiten. Lassen Sie sich hierzu von den Partneranwälten von Haus und Grund Kerpen beraten, um die für Sie optimale Lösung zu finden.